„Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, ...“
Ganz so nüchtern wie hier im Gesetzestext würde ich mein Aufgabenfeld als Heilpraktikerin nicht beschreiben:
Wenn es „nicht weiter geht“, geht es meist nur darum: eine neue Perspektive zu sehen und wieder „seinen Weg“ zu finden. Ich helfe, Verhaltensmuster und deren Auslöser zu hinterfragen – um sich dann neu auszurichten. Diese individuell ausgerichtete Behandlungsform berücksichtigt gleichermaßen Körper und Geist. Wenn körperliche Blockaden gelöst werden, bewegt sich auch der Geist wieder freier – und umgekehrt.
Als gelernte Physiotherapeutin hat der Abschluß zur Heilpraktikerin auch meine Perspektive erweitert – in der Begegnung mit den Menschen, die sich mir anvertrauen.
Change it, leave it or love it.